- Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
- In der „mobilen Fasssauna“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.
- Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 4 Personen in der kleinen Sauna, sowie 6 Personen in der Großen Sauna aufhalten.
- Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sämtlicher Art sind nicht erlaubt.
- Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendetet werden. Fremde Aufgüsse sind nicht gestattet. Sollte der Mieter eigenhändig fremde Aufgüsse verwenden und dadurch ein Sachschaden entstehen, so wird dies in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt und die Kaution wird solange einbehalten. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
- Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.
- Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna vom Mieter weg vom Mietort an einen anderen Ort ist ausdrücklich nicht gestattet und Bedarf vor Mietantritt eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter.
- Eine gültige Haftpflichtversicherung für den Mieter muss bestehen.
- ACHTUNG: Der Holzofen sowie der Schornstein und das Gitternetz mit den Saunasteinen besteht Verbrennungsgefahr! Bitte nicht berühren, außer beim Befeuern. Es erfolgt eine separate Einweisung. Eine Sauniertemperatur von 100 Grad darf aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden. Also halten Sie bitte das Thermometer im Auge und öffenen ggf. sofort die Tür. Ausserdem ist wegen der hohen Speicherenergie der Saunasteine ein Nachlegen von Holz gegen Ende der Saunagänge nicht erforderlich. Hinweis Reinigung: Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben. Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Weinflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.
- Die Sauna wird ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt. Es wird keine Haftung übernommen, auch nicht für selbstverschuldete Unfälle. Aus hygienischen Gründen herrscht Handtuch Pflicht für die Sitzbänke und den Fußboden. Außerdem ist der Verzehr von Speisen und Getränken in der Sauna verboten. Rauchen in der Sauna ebenfalls verboten. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper, Geist oder Leben durch grob fahr-lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Vermieter und Besitzer, bleiben davon unberührt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.